- Am 16. März haben Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Bundesländer ein einheitliches Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Covid19-Pandemie in Deutschland vereinbart. Beschlüsse vom 16. März
- Am 22. März wurden diese Leitlinien erweitert.
Beschlüsse vom 22. März - Am 15. April verständigten sich Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Bundesländer auf erste Lockerungen.
Beschlüsse vom 15. April - Die Bundesländer haben daraufhin ihre Infektionsschutzregelungen angepasst. Der Handelsverband Deutschland HDE hat in Bezug auf die gelockerten Regelungen zu den Ladenöffnungen der einzelnen Bundesländer eine Übersicht veröffentlicht.
Zur HDE-Übersicht - Bayerische Läden müssen u. a. verschiedene Konzepte (Schutz- und Hygienekonzept, Parkplatzkonzept, etc.) vorlegen. Der Bayerische Handelsverband (HBE) stellt verschiedene Vorlagen zur Verfügung. Diese finden Sie hier.
Finden Sie hier weitere interessante Inhalte